AGB's

Allgemeine Geschäfts- und Lieferungsbedingungen der Firma Landtechnik Hampp, Inhaber: Oskar Hampp, Ottenhäuser Str. 20, 75334 Straubenhardt.

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB sind integrierender Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, insbesondere aller Kauf- bzw. Liefer- u. Werksverträge, die wir mit Kunden (Käufern, Auftraggebern) abschließen. Diesen AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen -insbesondere Einkaufsbedingungen- von Geschäftspartnern haben keine Gültigkeit, soweit sie diesen widersprechen. Widersprechende Bedingungen können nur dann rechtswirksam sein, wenn wir diesen schriftlich zustimmen.

2. Schriftformklausel
Zur Rechtswirksamkeit der Aufhebung oder Abänderung dieser AGB ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.

3. Angebot und Bestellung
Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung vom Käufer und Verkäufer zustande. Unser Angebot ist stets freibleibend. Die Bestellung sowie etwaige mündliche Zusagen unserer Vertreter und Angestellten bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für Nachbestellungen und alle nachträglich getroffenen Vereinbarungen. Der Besteller ist an seine Bestellung bis zur Erstellung unserer schriftlichen Bestätigung gebunden. Erfolgt unsere Bestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Bestellung als abgelehnt, falls nicht zwischenzeitlich etwas anderes vereinbart. Die Angaben in unseren Druckschriften und Abbildungen sind hinsichtlich der Maße und des Gewichts Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

4. Preisstellung
Die Preise verstehen sich netto in Euro ab Lieferwerk. Alle Notierungen sind freibleibend. Maßgeblich sind stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Etwaige Frachtangaben unserseits erfolgen unverbindlich. Sollten sich nach Vertragsabschluß bei Vermessung oder Einbau der Sache erschwerende Bedingungen herausstellen, die eine normale Durchführung der Arbeit beeinträchtigen, so sind wir berechtigt unseren Angebotspreis um die für die zusätzlichen Arbeiten entstehenden Kosten zu erhöhen.

5. Auskünfte
Auskünfte, die bei uns über Lieferungen oder sonstigen Leistungen eingeholt werden, erfolgen in jedem Fall unverbindlich, auch soweit sie schriftlich erteilt werden.

6. Zahlung, Zinsen bei Zielüberschreitung
Die Zahlung hat, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart, sofort rein netto ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel oder Schecks gelten ab Datum der Einlösung als Zahlung. Wechselkosten hat stets der Käufer zu tragen. Bei Überschreitung der Zahlungsziels berechnen wir Zinsen in Höhe von 8% über den Basiszinssatz . Bei einem Verbraucher beträgt der Verzugszinssatz 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gem. § 288 BGB. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Zahlungen an in unserem Namen auftretenden Personen wirken nur dann schuldbefreiend, wenn sie gegen Vorlegung einer Inkassovollmacht erfolgen und ein nummerierter Quittungsvordruck verwendet wird. Gegenüber unseren Forderungen ist Aufrechnung nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgelegten fälligen Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und anderen Leistungsverweigerungen ist ausgeschlossen.
Wird bestellte Ware nicht abgenommen, so gilt es als vereinbart, dass für den entgangenen Gewinn uns entstandene Unkosten der Käufer 15% des von uns zu liefernden Warenwertes zahlt. Bei speziell für den Käufer angefertigter Ware, die nicht unserem Standardsortiment entspricht, gilt es als vereinbart, dass der Käufer den gesamten Warenwert erstattet.

7. Rücktrittsvorbehalt
Für den Fall, dass wir nicht richtig und rechtzeitig selbst beliefert werden, sind wir von unserer Lieferverpflichtung befreit. Treten Ereignisse ein, die den Verkäufer an der Lieferung hindern, wie höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel, Krieg, Versandsperren, Eingriffe staatlicher Behörden oder ähnliches, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so entfällt die Lieferungspflicht des Verkäufers für die Dauer des Bestehens des Hinderungsgrundes. Der Verkäufer ist in diesem Fall auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer stehen in diesem Fall keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer zu. Wir sind auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit Verbindlichkeiten aus anderweitigen Verträgen, die er mit uns abgeschlossen hat in Verzug ist.

8. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Bis zur restlosen Erfüllung aller uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren sowie an den etwa aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen vor. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen erwachsen. Verarbeitet er Vorbehaltsware mit anderen Waren, so erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Uns steht das Miteigentum an den neuen Sachen in Höhe des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu. Durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Sachen mit anderen möglicherweise entstehenden Miteigentumsanteilen überträgt der Käufer schon jetzt Kaufpreisforderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auf uns. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Er wird die Sachen für uns in kaufmännischer Sorgfalt verwahren.
Enthält das Verarbeitungsprodukt neben unserer Vorbehaltsware nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehören oder aber unter dem so genannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an uns ab. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Der Käufer darf Vorbehaltsware und die aus ihrer Be oder Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommt, wird die Abtretung als stille Abtretung behandelt, und der Käufer bleibt zur Einbeziehung der Forderung ermächtigt. Im Falle des Zugriffs Dritter auf unsere Vorbehaltsware hat uns der Käufer sofort zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Recht hinzuweisen.
Für den Fall des seines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten.

9. Lieferzeit
Werden Lieferfristen/Liefertermine um volle drei Monate überschritten, so kann der Käufer den Rücktritt für den Fall erklären, dass auch innerhalb einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens einem vollen Monat eine Lieferung erfolgt. Weitergehende Ansprüche wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind uns gestattet. Ereignisse höherer Gewalt, zu denen alle Umstände zählen, die wir nicht zu vertreten haben (z. Bsp.: Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Krieg, Versandsperren, Eingriffe staatlicher Behörden oder mangelnde Lieferbereitschaft unserer Lieferanten) berechtigen uns dazu, Lieferungen oder Nachlieferungen der ausgefallenen Mengen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

10. Versand
Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

11. Gewährleistung
Für die Gediegenheit von Arbeit und Werkstoff wird unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche, insbesondere solcher auf Wandlung, Minderung, Ersatzlieferung und auf Ersatz von unmittelbarem oder mittelbarem Schaden irgendwelcher Art während der Dauer von 12 Monaten für die gewerbliche Nutzung und 24 Monate für die private Nutzung ab Lieferung lediglich in der Weise Gewähr geleistet, dass Teile, die nachweisbar infolge fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelnder Ausführung schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, nach unserer Wahl ausgebessert oder nach ihrer frachtfreien Einsendung an den Lieferanten ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen. Beanstandungen, die sich auf falsche oder unvollständige Lieferung oder auf sofort erkennbare Mängel beziehen, müssen binnen 6 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls die Ware als abgenommen gilt. Diese Frist verlängert sich auf 10 Tagen, wenn der Besteller Händler ist. Gewährleistung aus Zulieferungen übernehmen wir insoweit, als uns gegenüber die Lieferwerke Gewähr leisten. Anfallende Deckungskosten werden nicht übernommen. Werden Teile, die einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt sind, etwa bei einem Einsatz von bis zu 60 Stunden je Woche oder im Zweischichtbetrieb, innerhalb von 6 Monaten bzw. 3 Monaten im Zweischichtbetrieb unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt, so wird vermutet, dass die Beeinträchtigung verschleißbedingt ist, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder der Art der Beeinträchtigung unvereinbar. Bei Vorliegen von Mängeln ist der Käufer nicht berechtigt von uns Kosten für Reparaturen o. ä. ersetzt zu verlangen, die er selbst oder durch Dritte vorgenommen hat. Kosten können durch uns allenfalls übernommen werden, wenn dies zuvor durch uns schriftlich zugesagt wurde. Der vom Verkäufer geschuldete Nacherfüllungsort ist der Sitz der Firma Landtechnik Hampp Bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, gegenüber privaten Verbrauchern auf ein Jahr beschränkt.

12. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieses Vertragwerkes berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Landtechnik Hampp
Inhaber: Oskar Hampp
Ottenhäuser Str. 20
75334 Straubenhardt, Feldrennach